Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angaben gemäß § 5 TMG:
Hayat Management Beratung
Cigdem Hayat
Belziger Str. 69-71
10823 Berlin
Kontakt:
Tel.: +49 152 061 516 41
E-Mail: info@hayat-mb.de
Inhaltlich verantwortlich:
Cigdem Hayat
1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche begründete Rechtsverhältnisse zwischen Auftragnehmer und Auftraggebern dar.
1.2 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für den allgemeinen Verkehr. Es wird davon ausgegangen, dass Auftraggeber und Auftragnehmer Unternehmer sind. Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.3 Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2 Vertragsschluss und Vertragsänderung
2.1 Die Angebote des Auftragnehmers erfolgen in Schrift- oder Textform (§ 126b BGB).
2.2 Die Angebotsgültigkeit beginnt ab dem Angebotsdatum.
2.3 Die Auftragsannahme durch den Auftraggeber erfolgt ebenfalls in Schrift- oder Textform.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Inhalt des Vertrages mit Zustimmung des Auftraggebers zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers für den Auftraggeber zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Änderung oder dem neuen Angebot nach Zugang nicht widerspricht.
3 Leistungen des Auftragnehmers
3.1 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Tätigkeit des Auftragnehmers besteht in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
3.2 Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am Charakter der Dienstleistung der geschuldeten Arbeit des Auftragnehmers auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistung wieder und können ggf. als Arbeitsnachweis gelten.
3.3 Die Dienstleistungen des Auftragnehmers werden mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der – vom Auftraggeber – bereitgestellten Inhalte bzw. Informationen.
3.4 Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten durch den Auftrag ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Es erfolgt keine Compliance-Beratung. Die rechtliche Wertung von Prozessen (z.B. die datenschutzrechtliche Prüfung) ist nicht Leistungsbestandteil des Auftragnehmers.
3.5 Im Falle einer Beschaffung der vom Auftraggeber gewählten Softwaresysteme kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Hersteller zustande. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der Implementierung von Softwaresystemen ggf. Beratungs- und Managementleistungen für den Auftraggeber wahr. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für Produkte aus Verträgen, die zwischen Auftraggeber und Software-Dienstleister geschlossen werden.
Der Auftragnehmer arbeitet mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen. Bei der Empfehlung von Aufträgen oder Dienstleistungen an Dritte, welche durch den Auftragnehmer empfohlen wurden, bestehen seitens des Auftragnehmers keine vertraglichen Haftungsansprüche oder sonstige Mitwirkungen aus diesen Verträgen, soweit sie nicht durch den ursprünglichen Auftrag bereits geschuldet sind.
3.6 Die Inanspruchnahme von Dienstleistern im vorgenannten Sinne erfolgt im Bedarfsfall des Auftraggebers auf dessen Eigeninitiative, d.h. Verträge des Auftraggebers mit einem Dienstleister werden in eigenem Namen und ohne Beteiligung des Auftragnehmers geschlossen. Die Erbringung derartiger Dienstleistungen ist kostenpflichtig und nicht im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten.
4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen jeweils unverzüglich, vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer eine oder mehrere Personen zu benennen, die berechtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung und Durchführung des Vertrages notwendigen Erklärungen abzugeben. Der Auftraggeber gewährleistet eine kontinuierliche Mitarbeit der zugesagten Projektmitglieder.
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, von dem Auftragnehmer erhaltene Informationen vertraulich zu behandeln und den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Informationen bekannt geworden sein könnten. Sollten aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers Dritte durch Missbrauch der Informationen Leistungen des Auftragnehmers nutzen, haftet der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit entsprechenden Schadensersatz.
4.4 Erbringt der Auftraggeber die ihm (gemäß 4.1 bis 4.3) obliegenden Mitwirkungshandlungen trotz entsprechender Aufforderung nebst Fristsetzung durch den Auftragnehmer nicht oder nicht vollständig, ist der Auftragnehmer berechtigt den zugrundeliegenden Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung.
5.2 Der Umfang weiterer Leistungen wird von Auftraggeber und Auftragnehmer im Fortgang der Beratung einvernehmlich festgelegt.
5.3 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, die zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
5.5 Rechnungen sind ohne Abzug, spätestens 15 Werktage nach Eingang beim Auftraggeber, zur Zahlung fällig.
5.6 Mit Erhalt der ersten Mahnung gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. In diesem Fall werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig.
6 Haftung
6.1 Die Beratung durch den Auftragnehmer erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
6.2 Eine Gewährleistung oder Haftung für den Erfolg der vom Auftragnehmer empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen.
6.3 Für Folgen einer Verletzung der Pflichten des Auftraggebers trägt der Auftragnehmer keine Haftung.
6.4 Datenübermittlung auf elektronischem Weg erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, obgleich der Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen die Datenschutzregeln einhält.
7 Geheimhaltung
7.1 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind alle verkörperten oder mündlichen Informationen und Daten, wie beispielsweise technische oder geschäftliche Daten, Unterlagen oder Kenntnisse sowie Muster, die eine der Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält (insbesondere auch ein von dem Auftragnehmer erstelltes und dem Auftraggeber bereits vor Vertragsabschluss zugeleitetes Angebot) und die ausdrücklich und erkennbar als vertraulich gekennzeichnet worden sind.
7.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen ausschließlich im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden, Dritten nicht zugänglich zu machen bzw. sie nur denjenigen ihrer Mitarbeiter zugänglich zu machen, die diese im Rahmen dieses Vertrages benötigen und die zu einer dieser Vereinbarung entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet sind, soweit sie nicht auf Grund ihres Arbeitsvertrages einer generellen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen; geheim zu halten, dabei die gleiche Sorgfalt wie hinsichtlich eigener Informationen von ähnlicher Bedeutung anzuwenden, mindestens jedoch ein angemessenes Maß an Sorgfalt walten zu lassen.
7.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass eine der Vertragsparteien dies zu vertreten hat, vorausgesetzt, dass vertrauliche Informationen nicht schon deshalb als öffentlich zugänglich gelten, weil lediglich Teile davon öffentlich zugänglich sind oder werden.
7.4 Diese Verpflichtung gilt ebenfalls nicht für vertrauliche Informationen, die aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt, dass die Vertragsparteien über die jeweilige Offenlegung schriftlich informiert wurden und die Vertragsparteien zuvor alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um eine Offenlegung zu verhindern.
7.5 Die Vertragsparteien können voneinander nach Beendigung des Auftrages verlangen, dass vertrauliche Informationen in verkörperter und/oder elektronischer Form und eventuell übergebene Muster/Angebote unverzüglich zurückgegeben oder vernichtet werden.
7.6 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Rückgabe oder Vernichtung binnen 14 Tagen nach Zugang der entsprechenden Aufforderung schriftlich zu bestätigen.
8 Datenschutz
8.1 Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ohne weitergehende Einwilligung nur, soweit er für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Wegen der weiteren Einzelheiten verweist der Auftragnehmer auf die gesonderte Datenschutzerklärung, die in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung unter „www.hayat-mb.de/datenschutzerklaerung“ abrufbar ist.
8.2 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht absolut gewährleistet werden kann.
9 Vertragsdauer und -beendigung, Kündigung
9.1 Der Vertrag endet mit vollständiger Leistungserbringung.
9.2 Sofern der Vertrag wiederkehrende/dauernde Leistungen zum Gegenstand hat, endet er mit Erreichung des ausdrücklich im Vertrag angegebenen Zeitablaufs oder durch ordentliche schriftliche Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist. Ist eine Kündigungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ablauf eines Vertragsjahres.
9.3 Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
9.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10 Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
10.1 Die vorstehenden Regelungen geben die getroffenen Vereinbarungen vollständig wieder. Nebenabreden gibt es nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrages tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Vertragsparteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die insoweit erforderlichen Willenserklärungen abzugeben.
10.3 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin. Sollte ein Rechtsstreit in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen, wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vereinbart.
10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Stand: 01.02.2021
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